Ab sofort können wir Ihnen Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI
("Pflege ist gesichert") anbieten. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Personen, die pflegebedürftig sind und nach § 37 SGB XI Pflegegeld beziehen, sind laut § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI verpflichtet eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen:
Weiterhin besteht ein Anspruch auf einen halbjährlichen Beratungseinsatz bei den folgenden Personen/Situationen:
Die pflegerische Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI hat das Ziel, die Qualität der häuslichen Pflege, die regelmäßige Hilfestellung und die praktische pflegefachliche Unterstützung der häuslich Pflegenden zu sichern.
Die regelmäßigen verpflichtenden Beratungsbesuche dienen dem Zweck, Pflegesituationen regelmäßig beobachten zu können, potentielle Problembereiche zu erfragen und zu erkennen, bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu erläutern und der zu beratenden Person eine Hilfestellung für den Bedarfsfall zu ermöglichen, Kenntnisse und Hinweise über weiterführende Beratungs- und Schulungsmöglchkeiten für pflegebedürftige Personen und Pflegepersonen zu vermitteln.
Weiterhin sollen Informationen über die Gestaltung des Pflegemixes im Rahmen des Umwandlungsanpruchs nach § 45a Absatz 4 SGB XI gegeben werden. Der Beratungsbesuch dient als Hilfestellung und praktische Unterstützung bei der häuslichen Pflege bieten und erste Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Kurzinterventionen können durchgeführt und über weiterführende Beratungsangebote, wie z.B. die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Pflegekurse/Schulungen nach § 45 SGB XI, informiert werden.
Des Weiteren kann der Beratungsbesuch zu einer besseren Zusammenarbeit der an der Pflege beteiligten Akteure und der Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote der Pflegekassen und Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI mit den Versicherten und Pflegepersonen führen.
Der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI unterscheidet sich im Inhalt und auch in der Zielsetzung von der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und den Pflegekursen bzw. Schulungen in der häuslichen Umgebung gemäß § 45 SGB XI.
Mögliche Themenschwerpunkte und Fragen:
Wir führen die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI prinzipiell mit dreijährig-examinierten Pflegekräften (z.B. Gesundheits-und Krankenpfleger) durch, um das für eine korrekte Einschätzung der Pflegesituation benötigte spezifische medizinische und pflegerische Fachwissen zu garantieren.
Nach erfolgtem Beratungsbesuch erhalten Sie von uns ein Protokoll zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.
Tel.:
0208 43 90 93 55
Fax:
0208 43 90 93 56
Mail:
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Goldmarie Seniorenbetreuung Kerstin Schier GmbH
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